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aktuelle Regelungen für den Lockdown



Corona schaut, wie andere Viren auch, nicht nach dem, was wir wollen, sondern danach, wie wir uns benehmen und wie wir handeln. Jetzt gilt es, uns und unseren Lieben (Familie und Freunden) zu beweisen, dass wir alle den Ernst der Lage wirklich erkannt haben.
Die schweren Corona-Fälle der Infektionen aus November kommen jetzt verstärkt in den Krankenhäusern an. Drei bis vier Wochen dauert es, vom Anstecken gerechnet, bis sich dieser Weg abzeichnet. Und es sind längst nicht nur ältere betroffen, sondern auch viele jüngere - und ich glaube, wir alle wollen keinen lieben Menschen verlieren, schon gar nicht, weil wir das Virus nicht ernst genug nehmen.
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Beitragsverzicht nicht möglich
aber: Antrag auf Aussetzung lt. Satzung möglich
Kann der Vorstand auf Beiträge verzichten?
Wir haben uns dazu sehr viele Gedanken gemacht und Szenarien durchgespielt. Wir haben uns natürlich insbesondere die rechtliche Seite angesehen und da diese Frage sich nicht alleine bei uns ergibt, sondern auch bei anderen Vereinen, hat es dazu ein Rechtstelegram der DOSB Führungsakademie vom 28. März 2020 gegebene, die ein klare Aussage zu diesem Thema macht, die bis heute gilt und die ich erstmal zitieren möchte:
„Nein! Dem Vorstand obliegt die sog. Vermögensbetreuungspflicht. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist er für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins.
