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- Geschrieben von: Vorstand
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rechtliche Hinweise
- Mitgliederversammlung und Vereinsvorstand -
Das Vereinsleben wird im Wesentlichen über gesetzliche Grundlagen wie z. B. das BGB und das Vereinsrecht geregelt. Ergänzend dazu gibt sich jeder Verein seine Satzung, die diese Regelungen vereinsspezifisch ausgestaltet und die Grundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit legt.
Die aktuelle Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen trifft uns hier an einer empfindlichen Stelle. Aufgrund der anstehenden Vorstandswahlen hätte im März eine Mitgliederversammlung stattfinden müssen. Jetzt konnte die Mitgliederversammlung nicht stattfinden und damit auch die Wahlen nicht.
Damit die Vereine, die von diesen Problemen betroffen sind, nicht in der Luft hängen, hat die Bundesregierung im Artikel 2 § 5 - Vereine und Stiftungen - des „Gesetzt zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ eine entsprechende Regelung getroffen, die hier bis erstmal 31.12.2020 Abhilfe schafft:
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- Geschrieben von: Stephan
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Tendenzen für Wiederaufnahme des Sportbetriebes?
(dazu: ein rechtlicher Hinweis zum amtierenden Vorstand)
Seit diesem Montag, 20.04.2020, gelten die ersten Lockerungen nach der Vollbremsung. Weitere Geschäfte können öffnen und einen ersten kleinen Schritt wagen wir uns aus der Deckung. Das ist ein schönes Gefühl und wir können nur hoffen, dass die aktuell leichte positive Entwicklung so bleibt und wir nicht wieder zurück müssen!
In Niedersachsen sind nach wie vor die Sport- und Schwimmhallen geschlossen und ebenfalls die Sportplätze; lediglich für den professionellen Sport gibt es Ausnahmen. Eine auch nur leichte Öffnung könnte ab Mai erfolgen!
